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Neuhelfer

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Bist Du interessiert am Umgang mit moderner Technik ? Arbeitest Du gerne im Team ? Arbeitet ihr gerne mit Technischem Werkzeug ? Hilfst Du gerne anderen Menschen ? Wollt ihr anstatt des Wehrdienst bei der Bundeswehr Euren Dienst beim THW ableisten ? Wollt ihr sofort nach der Ausbildung anfangen zu Arbeiten ?

Dann seit ihr bei uns genau richtig. Hier findet ihr Informationen darüber, welche Vorraussetzungen ihr erfüllt haben müsst, wie lange ihr Euch als Ersatzdienstleistende verpflichten müsst, welche Vorteile ihr durch den Ersatzdienst habt. Was Eure Rechte und Pflichten während der Dienstzeit sind, und und und.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich dem THW beitreten möchten ?

In das THW kann jeder aufgenommen werden

Muss mich das THW Aufnehmen wenn ich alle Vorraussetzungen erfüllt habe ? Gibt es eine Probezeit ?
Mit dem sogenannten Aufnahmeantrag werdet ihr auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Verhältnis das Du mit dem THW bei einem Entritt hast, ist ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Das bedeutet, das es für Dich einige Regeln gibt, wie Du Deinen Dienst zu versehen hast. Kernpunkt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Du hast die Pflicht alle Aufgaben zu Erfüllen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Dabei sind die ersten 6 Monate eine Probezeit, in der das THW sowie Du selbst das Dienstverhältnis ohne die Angabe von Gründen beenden kannst.

Muss mich mein Arbeitgeber bei einem Einsatz zum Beispiel freistellen ?
Dir dürfen durch die Mitwirkung beim THW keine Nachteile bei deiner Arbeitsstelle entstehen. Das bedeutet, das Du während einen angeordneten oder genehmigten Einsatzes, sowie bei Lehrgängen und Übungen von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden bist.

Du bekommst weiterhin dein Gehalt ausbezahlt. Dein Arbeitgeber bekommt den Ausfall erstattet. Wenn Du bereits Selbstständig bist, bekommst Du  eine Erstattung nach den THW-Entschädigungsrichtlinien.

Wie sieht es denn mit der Ausbildung bzw. der Weiterbildung aus ?
Du erhältst beim THW eine Grundausbildung und Fachausbildung direkt im Ortsverband. Weiterhin bekommst Du die Möglichkeit,  eine Spezialausbildung im Rahmen der notwendigen Fachaufgaben an einer der THW Schulen zu bekommen. 

Bin ich beim THW eigentlich Versichert ?
Während des Dienstes bist Du auf jeden Fall gegen Unfälle versichert (gem. §2 des siebten Sozialgesetzbuches. Wenn du Mitglied in der Helfervereinigung bist bzw. wirst, dann bist Du in der Regel durch einen Jahrebeitrag abgesichert.

Aber ich habe doch Sicherlich auch Pflichten, oder ?
Klar ! Wenn Du dem THW beigetreten bist, hast Du auch Pflichten. Z.B. musst Du am Dienst, sowie an Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltung und natürlich Einsätzen teilnehmen.

Weitere Pflichten die Du wahrzunehmen hast sind, das Du

Und was passiert wenn ich gegen diese Pflichten verstoße ?
Wenn Du gegen diese Pflichten verstößt, z.B.

bekommst Du eine Abmahnung vom THW - Ortsbeauftragten. Wiederholt sich der Pflichtverstoß kannst Du sogar wieder aus dem THW entlassen werden. Dies würde bedeuten, das Du dem Wehrdienst wieder zur Verfügung stehst.

Wie siehst denn aus mit Urlaub ? Und wie funktioniert das mit der Dienstbefreiung ?
Dir stehen 6 Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu. Dabei ist Urlaubsjahr = Kalenderjahr. Übertragbar ins nächste Jahr ist Urlaub nicht. Der Urlaub soll in höchstens 2 Abschnitten genommen werden und muss spätestens 2 Wochen vor Antritt schriftlich dem Ortsbeauftragten mitgeteilt werden. Dabei kann er Dir auch bei wichtigen Gründen versagt werden.

Von einzelnen Diensten kannst Du aus wichtigen Gründen (z.B. Familie oder Beruf) befreit werden. Du musst die Befreiung Grundsätzlich vor dem Dienst beantragen. Ob Du befreit wirst liegt im ermessen des Ortsbeauftragten. Bleibst Du einem Dienst fern, obwohl es nicht genehmigt wurde, stellt das eine Dienstpflichtverletzung da. 

Gut alles Klar ! Aber wie lange muss ich mich den Verpflichten ?
Gute Frage ! Also, nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eingegangen wird, kann zu einer Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Dem Freistellungsantrag muss vom Ortsbeauftragten sowie der zuständigen Geschäftsstelle zugestimmt werden.

Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Antrages im Ortsverband, aber nicht bevor Du 18 Jahre bist.

Wer kann denn nun vom Wehrdienst freigestellt werden?
Also vom Wehrdienst kannst Du freigestellt werden, wenn

So, ich hoffe das hat Dir schon weitergeholfen. Natürlich können wir Dich besser in einem persönlichem Gespräch beraten. Also komm doch einfach mal vorbei. Bei uns wird niemandem der Kopf abgebissen. :)
Wenn Du so noch fragen hast, dann schick mir doch einfach eine Mail an Boeh(at)THW-Luebbecke.de. Ich versuche sie dann so schnell und präzise zu beantworten wie ich kann. Ansonsten komm einfach mal vorbei. Dann kannst Du Dir auch alles mal anschauen.

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